IMPULS - Förderung der Amateurmusik im ländlichen Raum

Amateurmusikensembles können Förderanträge stellen

Grafik Amatuermusikensembles Förderung

Förderung der Amatuermusikensembles im ländlichen Raum

Im Rahmen des Rettungs- und Zukunftsprogramms NEUSTART KULTUR stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien mit dem neuen Förderprogramm IMPULS fast 20 Millionen Euro für die Amateurmusik in ländlichen Räumen bereit. Die Musizierenden sollen zur Wiederaufnahmen der Proben- und Konzerttätigkeit befähigt werden. Zudem sollen sie Unterstützung in den Bereichen (Wieder-) Gewinnung von Mitgliedern und Digitalität erhalten.

Antragsberechtigt sind alle Amateursmusikensembles aus ländlichen Räumen mit regelmäßiger Aktivität in den letzten Jahren. Ensembles müssen Nachweise erbringen, dass sie mindestens seit 2019 tätig waren. Sitz dieser nicht überwiegend öffentlich finanzierten Trägerstrukturen von aktiven Amateurmusikensembles und zentrale Tätigkeit in ländlichen Räumen muss in Kommunen mit maximal 20.000 Einwohnern liegen.

Pro Antragsteller wird maximal ein Antrag aus diesem Programm bewilligt. Der Fördersatz beträgt 90% , die Förderhöhe liegt bei 2.500 - 15.000 EUR. Förderfähig sind bspw. Honorare, Sachausgaben sowie Weiterbildungen.

Anträge können laufend bis zum 30.09.2022 gestellt werden. Auf dieser Seite finden Sie alle weiteren Informationen zur Förderung:
http://impuls.bundesmusikverband.de/antragstellung/