Mit Förderung zum Wander- und Pilgerpfad

Schnell sein lohnt sich. Bis zu 2.000 € pro Jahr für die Ausstattung von Wander- und Pilgerwegen in Sachsen.

Sie können bis zum 15.12.2021 einenauf finanzielle Unterstützung von Kleinstinfrastruktur im Bereich Wandern, Pilgern, Kirche und Tourismus stellen. Fördersumme bis zu 2.000 € bei 10% Eigenanteil. Auch 2022 ist die gleiche Antragstellung wieder möglich. Alle Informationen können sie im Faltblatt nachlesen. Rückfragen bitte an kerstin.kracht@evlks.de.

Förderinhalt (beispielhaft):

- Erstellung/Verbesserung analoges/digitales Kartenmarterial (Pilger-, Wanderwege)
- kartographische Vernetzung von Angeboten
- Einrichtung von Rastplätzen an Wander- oder Pilgerwegen
- Errichtung / Ausbesserung von Beschilderungen an Wander- oder Pilgerwegen
- Ersetzen von Infotafeln durch digitale Formate