Programm "Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum" 2019

Wer zuerst kommt mahlt zuerst!

 

Bekanntmachung zum vierten Aufruf "Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum" durch Herrn StM Thomas Schmidt, Programmvolumen 25 Millionen Euro.

Am aktuellen Aufruf können sich nicht nur Gemeinden beteiligen!

Das Programm "Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum" hat zum Ziel, durch die Förderung von kommunalen Vorhaben sowie Vorhaben zur Versorgung der Bevölkerung zusätzliche lmpulse für die lnnenentwicklung im ländlichen Raum zu setzen. Damit werden insbesondere öffentliche Einrichtungen, Dienstleistungszentren, Freizeitangebote, die medizinische Versorgung sowie Angebote der Bildung und Betreuung unterstützt. Für die verschiedenen Förderbereiche sind unterschiedliche Zuwendungsempfänger antragsberechtigt. Informationen zu den Details haben wir für Sie unter den jeweiligen Punkten bereitgestellt.

Zur Stärkung der Ortszentren werden gefördert:

  1. Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden zur Erhaltung oder Schaffung von Gemein- schaftseinrichtungen sowie öffentlichen Einrichtungen einschließlich notwendiger Radonsanierungen und deren Freianlagen
    Antragsberechtigt sind: Gemeinden
     
  2. Errichtung und Umbau von Gebäuden und baulichen Anlagen zur Schaffung, Verbesserung und Sicherung von Schulen, Hort und Kita einschließlich Radonsanierungen
    Antragsberechtigt sind: Gemeinden, gemeinnützige juristische Personen
     
  3. Baumaßnahmen zur Schaffung, Verbesserung und Erhaltung von Freizeit- und Naher- holungseinrichtungen sowie zur Verbesserung und Erhaltung bestehender Freibäder
    Antragsberechtigt sind: Gemeinden
     
  4. Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern
    Antragsberechtigt sind: Gemeinden
     
  5. Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im lnnenbereich, Entsiegelung brach gefallener Flächen einschließlich Kleingartenanlagen im lnnen- und Außenbereich.
    Antragsberechtigt sind: Gemeinden

    Zur Sicherung, Schaffung und Verbesserung der Grundversorgung der Bevölkerung werden gefördert:
     
  6. Errichtung und der Umbau von Gebäuden und baulichen Anlagen für medizinische Einrichtungen einschließlich digitaler Rezeptsammelstellen
    Antragsberechtigt sind: Gemeinden, sonstige Antragsteller
     
  7. Errichtung und der Umbau von Gebäuden und baulicher Anlagen des Einzelhandels
    Antragsberechtigt sind: Gemeinden, sonstige Antragsteller
     
  8. Kauf und/oder Betriebsübernahme der Vermögenswerte einer Betriebsstätte zur Grundversorgung im Bereich der Gastronomie, des Einzelhandels sowie von Bäckereien und Fleischereien.
    Antragsberechtigt sind: ausschließlich eigenständigen Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 2.000.000 EUR